01.04.2015 / komba gewerkschaft nrw

Feuerwehr-Info Nr. 5/2015

Bild: © Arno Bachert / pixelio

Änderungen des Rettungsgesetzes NRW treten zum 01.04.2015 in Kraft

Mit dem Gesetz- und Verordnungsblatt vom 31.03.2015 sind die Änderungen des Rettungsgesetzes verkündet worden. Damit tritt das Gesetz am 1. April 2015 in Kraft.

Begleitend hierzu hat das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA) die Ausführungs-bestimmungen zur Nofallsanitäterausbildung in Nordrhein-Westfalen Teil II vorgelegt. Teil I wurde bereits mit Erlass vom 11.07.2014 vom Ministerium vorgelegt.

Jetzt fehlen nur noch die Änderungen der Zuständigkeitsverordnung Heilberufe (ZustVO HB), um mit der Ausbildung beginnen zu können. Wir gehen davon aus, dass die Verordnung in Kürze in Kraft tritt und damit die Zuständigkeit für die Ausbildung auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragen wird.

Das Gesetz wie auch die Ausführungsbestimmungen Teil II haben wir Ihnen als Link beigefügt.

Weitere Unterlagen können Sie der Homepage der komba gewerkschaft nrw unter dem Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst in der Rubrik
„Notfallsanitätergesetz“ entnehmen.

Hier geht es zu den Ausführungsbestimmungen Teil II

Hier geht es zum Gesetz

Köln, 01.04.2015
V.i.S.d.P.: Eckhard Schwill, Justiziar komba gewerkschaft, Norbertstr. 3, 50670 Köln

Feuerwehr-Info 5/2015 "Änderungen des Rettungsgesetztes NRW" als pdf-Dokument zum Downloaden

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